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Unsere Zusammenarbeit
Das Medium Internet bringt eine Vielfalt neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Dabei handelt der IKD auch hier nach dem Grundsatz, daß beide Partner gleichermaßen an
der gemeinsamen Aufgabe proportional verdienen müssen. Allein diese Grundvoraussetzung
sichert den Bestand einer Zusammenarbeit, Grundlage auch für beidersweitiges
ökonomisches Wachstum.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit zeichnet sich auch dadurch aus, daß bei
vergleichbarem Aufwand beider Partner keine gegenseitige oder gar einseitige Bezahlung
erfolgt. Jeder nicht vergleichbare Aufwandseinsatz oder Nutzen läßt an einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit zweifeln.
PARTNERSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT kann beispielsweise erfolgen:
- im Rahmen Ihrer freischaffenden Tätigkeit
- im Rahmen Ihrer Arbeitslosigkeit (Anbahnung, Training etc. Bei Voraussetzungen)
- im Rahmen der Tätigkeit Ihrer Firma
- als Nebenjob auf soliden Standbeinen
Wenn Sie einen Vorschlag haben, prüfen wir diesen gern.
© 1997-2000 Internetkatalogdienst Dr. Harald Grünert
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