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Unsere Zusammenarbeit

Das Medium Internet bringt eine Vielfalt neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Dabei handelt der IKD auch hier nach dem Grundsatz, daß beide Partner gleichermaßen an der gemeinsamen Aufgabe proportional verdienen müssen. Allein diese Grundvoraussetzung sichert den Bestand einer Zusammenarbeit, Grundlage auch für beidersweitiges ökonomisches Wachstum.

Zsammenarbeit Partnerschaftliche Zusammenarbeit zeichnet sich auch dadurch aus, daß bei vergleichbarem Aufwand beider Partner keine gegenseitige oder gar einseitige Bezahlung erfolgt. Jeder nicht vergleichbare Aufwandseinsatz oder Nutzen läßt an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zweifeln.

PARTNERSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT kann beispielsweise erfolgen:

  • im Rahmen Ihrer freischaffenden Tätigkeit
  • im Rahmen Ihrer Arbeitslosigkeit (Anbahnung, Training etc. Bei Voraussetzungen)
  • im Rahmen der Tätigkeit Ihrer Firma
  • als Nebenjob auf soliden Standbeinen

Wenn Sie einen Vorschlag haben, prüfen wir diesen gern.

© 1997-2000 Internetkatalogdienst Dr. Harald Grünert          


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